Umsatzsteuer- Nachschau:
Die spontane Steuerprüfung
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Umsatzsteuernachschau:
Die spontane Steuerprüfung

Durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz vom 19.12.2001 wurde eine Regelung eingeführt, die alle Unternehmen in Deutschland betrifft einschließlich der ausländischen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten. Mit einem neu geschaffenen § 27b UStG wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit deren Hilfe Finanzbeamte "ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten (dürfen), um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erhebliche sein können. Damit soll die "gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer "sichergestellt werden, und man hat gleichzeitig einen Begriff für diese Form der "spontanen Steuerprüfung" kreiert: Man nennt dies "Umsatzsteuer-Nachschau".
Jeder Gewerbetreibende muß in Zukunft also damit rechnen, daß bei ihm ohne Vorankündigung und ohne besonderen Verdacht einer Steuerverkürzung Finanzbeamte auftauchen, um Einsicht in die Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen zu nehmen.

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