GmbH-Satzung

Geschäftsführer- Vertrag

Handelsvertrater- Vertrag


Handelsvertretervertrag in einer deutschen GmbH


Übersicht:

§ 1 Gegenstand der Vertretung
§ 2 Aufgaben und Befugnisse
§ 3 Persönliche Leistung, Verhinderung
§ 4 Wettbewerb, andere Vertretungen
§ 5 Unterstützung und Information, Werbematerial
§ 6 Provisionen, Provisionspflichtige Geschäfte, Provisionssatz
§ 7 Provision - Entstehung, Vorschuß, Abrechnung,Fälligkeit
§ 8 Dauer des Vertrages, Beendigung
§ 9 Nachvertragliche Pflichten
§ 10 Verjährung, Abtretung von Ansprüchen
§ 11 Schriftform, Teilunwirksamkeit, Schiedsklausel


Handelsvertretervertrag

zwischen

- im folgenden: ABC
und

Herrn

- im folgenden: XYZ

§ 1 Gegenstand der Vertretung

ABC überträgt XYZ mit Wirkung vom ____________ die Vertretung für die in
- Anlage 1 -
bezeichneten Erzeugnisse.
XYZ erhält als Bezirk den Bereich der PLZ / die Bundesländer _______________, wie im
einzelnen aus dem als
- Anlage 2 -
beigefügten Kartenausschnitt hervorgeht. ABC behält sich vor, den Bezirk zu verändern, auch zu verkleinern, wenn dies im Interesse einer sachgemäßen Bearbeitung zweckdienlich erscheint. Das Recht von ABC, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt.
XYZ übernimmt den in seinem Bezirk vorhandenen Kundenstamm, der in dem diesem Vertrag als
- Anlage 3 -
beigefügten Verzeichnis aufgeführt ist. Von dem Vertriebsrecht ausgenommen sind folgende Kunden:
. . .


§ 2 Aufgaben und Befugnisse

XYZ hat die Aufgabe, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach besten Kräften Verkaufsgeschäfte zu vermitteln. Er hat insbesondere die Kunden und Interessenten in seinem Bezirk regelmäßig zu besuchen und zu beraten, bei ihnen für den Absatz der Produkte gemäß Anlage 1 zu werben und neue Absatzmöglichkeiten zu erkunden.

XYZ ist nicht zum Inkasso berechtigt und darf ABC nicht rechtsgeschäftlich vertreten. Eigengeschäfte mit den Erzeugnissen von ABC darf XYZ nicht ohne vorherige Zustimmung von ABC tätigen.

Alle Geschäfte sind auf der Grundlage der jeweils geltenden Preisliste und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ABC zu vermitteln. Zur Gewährung von Rabatten oder Nachlässen auf die Preisliste oder anderen Vorzugsbedingungen ist XYZ nur nach vorheriger Abstimmung mit ABC berechtigt.

XYZ ist verpflichtet, sich selbst bzw. seine Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zur Optimierung der Tätigkeit schulen zu lassen, an Messen, Ausstellungen und Verkaufsveranstaltungen teilzunehmen und gemeinsam mit ABC und anderen Handelsvertretern die Marktstrategie für das Verkaufsgebiet zu planen.

XYZ wird ABC laufend über seine Tätigkeit und die allgemeine Marktentwicklung sowie über die besonderen Verhältnisse der einzelnen Abnehmer und Interessenten berichten.


§ 3 Persönliche Leistung, Verhinderung

XYZ hat seine Dienste persönlich zu leisten. Er darf Hilfspersonen heranziehen.

Ist XYZ durch Unfall oder Erkrankung voraussichtlich länger als eine Woche an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert, so hat er ABC davon unverzüglich zu unterrichten. Entschließt sich ABC, aus diesem Grunde selbst oder durch einen anderen Beauftragten im Bezirk von XYZ tätig zu werden, so gehen die dadurch entstehenden Kosten ab der 5. Woche der Verhinderung mit 50% zu Lasten von XYZ.

Sollte die Verhinderung von XYZ sechs Monate überschreiten, so können beide Beteiligte eine angemessene Änderung dieses Vertrages zur Anpassung an die geänderten Verhältnisse verlangen.


§ 4 Wettbewerb, andere Vertretungen

XYZ darf nicht ohne schriftliche Einwilligung von ABC für einen Wettbewerber von ABC tätig werden oder sich an einem Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt beteiligen oder es sonst unterstützen. Für jeden Fall einer etwaigen Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000 vereinbart.

XYZ hat gegenwärtig die in
- Anlage 4 -
bezeichneten Vertretungen inne. Die Übernahme weiterer Vertretungen ist nur zulässig, wenn ABC dazu die Einwilligung schriftlich erklärt hat. ABC ist nur dann verpflichtet, die Einwilligung zu erteilen, wenn nicht zu besorgen ist, daß durch die Übernahme dieser Vertretungen der Vertrieb der Produkte von ABC beeinträchtigt wird.


§ 5 Unterstützung und Information, Werbematerial

ABC hat XYZ die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Preislisten und sonstiges Werbematerial kostenlos zur Verfügung zu stellen und ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu unterstützen.

ABC hat XYZ über die Verhältnisse von ABC laufend zu unterrichten, ihm namentlich bevorstehenden Preis- oder Produktionsänderungen mitzuteilen.

Werbematerial und sonstige Gegenstände, die ABC an XYZ zur Unterstützung seiner Tätigkeit aushändigt, bleiben im Eigentum von ABC. Sie sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zurückzugeben, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurden.


§ 6 Provisionen, Provisionspflichtige Geschäfte, Provisionssatz

XYZ erhält Provision nur für die während der Vertragsdauer mit Kunden in seinem Bezirk abgeschlossenen Geschäfte. Mit dieser Provision wird die gesamte Tätigkeit von XYZ einschließlich aller ihm dabei entstehenden Aufwendungen abgegolten. Ein Anspruch auf Überhangprovision besteht nicht.

Der Provisionssatz beträgt ___ % aus dem Netto-Rechnungsbetrag zuzüglich etwa bei XYZ anfallender Mehrwertsteuer. Nachlässe bei Barzahlung (Skonto), Rabatte, Frachtkosten, Versicherung und ähnliches sind nicht Teil der Brechnungsgrundlage.

Den halben Provisionssatz erhält XYZ für Geschäfte mit Kunden in seinem Bezirk, wenn die Lieferung in einen anderen Bezirk erfolgt. Ebenso erhält er den halben Provisionssatz, wenn aufgrund von Geschäften mit Kunden in anderen Bezirken Lieferungen in seinem Bezirk erfolgen.

Sieht sich ABC namentlich aus Wettbewerbsgründen veranlaßt, in Einzelfällen einen ungewöhnlich niedrigen Preis zu akzeptieren, so kann die dem XYZ für diese Geschäfte zustehende Provision angemessen gekürzt werden, höchstens jedoch auf die Hälfte des normalen Provisionssatzes gemäß den vorstehenden Absätzen.


§ 7 Provision - Entstehung, Vorschuß, Abrechnung, Fälligkeit

Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht, sobald und soweit der Kunde das Entgelt für das provisionspflichtige Geschäft entrichtet hat. Bei Scheck- oder Wechselzahlung gilt das Entgelt in dem Zeitpunkt als entrichtet, in welchem ABC über den Zahlbetrag endgültig frei verfügen kann.

Nachträgliche Minderungen des Entgeltes, zu denen sich ABC veranlaßt sieht, muß XYZ gegen sich gelten lassen. ABC ist nur dann zur gerichtliche Geltendmachung seines Erfüllungsanspruch verpflichtet, wenn diese Maßnahme hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Lehnt ABC mangels Erfolgsaussicht die gerichtliche Geltendmachung ab, so kann XYZ verlangen, daß ihm der Anspruch zur Geltendmachung für Rechnung von ABC, jedoch auf seine Kosten, abgetreten wird.

ABC hat für jedes Kalenderquartal, spätestens bis zum letzten Tag des Folgemonats, Abrechnung über die in diesem Zeitraum fällig gewordenen Ansprüche auf Zahlung einer Provision zu erteilen. XYZ hat die Abrechnung unverzüglich zu prüfen und etwaige Einwände spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung schriftlich gegenüber ABC geltend zu machen.

Die Provision ist mit der Abrechnung fällig.


§ 8 Dauer des Vertrages, Beendigung

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist nach den gesetzlichen Regeln kündbar. Im Falles des Todes von XYZ endet der Vertrag.

Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als Grund zur fristlosen Kündigung gilt namentlich auch, wenn XYZ seine Aufgaben nach diesem Vertrag trotz Abmahnung nachhaltig vernachlässigt oder die gemeinsam erarbeiteten Umsatzzahlen (Budgets) um mehr als 25% unterschritten werden.


§ 9 Nachvertragliche Pflichten

XYZ ist auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, über die ihm während dessen Dauer bekannt gewordenen Verhältnisse von ABC Stillschweigen zu bewahren. Für jeden Fall eines etwaigen Verstoßes gegen diese Pflicht unterwirft er sich einer Vertragsstrafe von € 25.000.

XYZ ist verpflichtet, während eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jede unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen zu unterlassen. XYZ darf sich innerhalb dieses Zeitraums auch nicht direkt oder indirekt an einem Konkurrenzunternehmen beteiligen. Für jeden Fall eines etwaigen Verstoßes gegen dieses Wettbewerbsverbot unterwirft sich XYZ einer Vertragsstrafe von € 25.000.


Für die Dauer des Wettbewerbsverbotes hat ABC an XYZ eine angemessene Entschädigung zu leisten. Sie ist monatlich nachträglich zahlbar und beträgt maximal 50% der im Monatsdurchschnitt während der letzten 24 Monate der Vertragsdauer oder, bei kürzerer Vertragsdauer, während dieser entstandenen Provisionsansprüche. Bezüglich der Anrechnung anderweitigen Erwerbes gilt die für das Wettbewerbsverbot von Handlungsgehilfen bestehende Regelung analog (§ 74c HGB).

Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt.


§ 10 Verjährung, Abtretung von Ansprüchen

Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach 12 Monaten, soweit nicht kraft Gesetzes zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt. Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Hat ein Vertragspartner dem anderen Umstände arglistig verheimlicht, aus denen sich die Fälligkeit des Anspruches ergibt, so beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Monats, in dem der Gläubiger von den betreffenden Umständen erfährt.

XYZ kann Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung von ABC abtreten.


§ 11 Schriftform, Teilunwirksamkeit, Schiedsklausel

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht aus das Schriftformerfordernis.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. In diesem Fall werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

Sämtliche etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sollen unter Ausschluß der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch ein Schiedsgericht nach den Regeln der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung abschließend entschieden werden.


Sagawe & Klages Rechtsanwälte
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