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Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen

Unablässig sind die Finanzverwaltungen aller Länder auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Nachdem der Europäische Gerichtshof die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Autobahnen durch Lkws im Grundsatz unter bestimmten Voraussetzungen gebilligt hatte und die EU 1999 in einer Richtlinie die Voraussetzungen dafür im einzelnen neu definierte, dauerte es nicht lange, bis diese Möglichkeit in Deutschland im April 2002 in ein Gesetz umgesetzt wurde. Über die Einführung dieser Kosten waren sich alle Parteien einig; schließlich muß ein großer Teil dieser Abgaben von Ausländern gezahlt werden, die ja in Deutschland nicht wahlberechtigt sind und keine Möglichkeit haben, gegen ein solches Gesetz zu protestieren (von den ca. 1,3 Mio Lkws, die jedes Jahr auf den deutschen Autobahnen unterwegs sind, sind ca. 500.000 nicht in Deutschland zugelassen).
Die wichtigsten Kernregelungen im Überblick:
* die Maut gilt für sämtliche Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t
* sie beträgt 0,15 EUR per km
* die Abrechnung erfolgt über ein satellitgesteuertes System
* die Messung erfolgt durch "on-bord-units", die den Lkws gratis zur Verfügung gestellt werden
* für die Zahlung haften Eigentümer, Halter, Frachtführer und Fahrer gesamtschuldnerisch
* Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 20.000,00 EUR geahndet
* den jährlichen Abrechnungskosten in Höhe von ca. 600 Mio EUR stehen erwartete Einnahmen von 3,4 Milliarden EUR gegenüber
Eigentlich war die Einführung bereits für Anfang des Jahres 2003 geplant. Das verzögerte sich dann aber durch eine Panne bei der Ausschreibung des Abrechnungssystems. Das Bundeskartellamt hob den Zuschlag an einen der beiden Bewerber wieder auf. Angesichts eines monatlichen Einnahmeausfalls von über 200 Mio EUR übte die Bundesregierung, die diese Einnahmen schon fest verplant hatte, großen Druck auf die beiden Bewerber aus. Im Ergebnis kam dann eine Einigung zustande, daß ein höheres Entgelt gezahlt wurde und der zunächst unterlegene Bieter mit ca. 20 % an der Leistung beteiligt wurde. Ein Rechtsstreit hierüber wäre voraussichtlich erst in einigen Jahren rechtskräftig entschieden worden.
Da das Gesetz noch vor der Wahl verabschiedet wurde, versprach Verkehrsminister Bodewig den deutschen Speditionen und Lkw-Besitzern einen Ausgleich von 300 Mio EUR für die deutschen Lkws, der über die Mineralölsteuer abgerechnet werden soll. Ob dies mit den EU-Regeln vereinbar ist, kann nur bezweifelt werden. Für den Verkehrsminister könnte dies eine elegante Ausrede werden: Wenn Brüssel diese Subvention untersagt, liegt der Schwarze Peter dort und der Verkehrsminister kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, daß er sein Wahlversprechen nicht in die Tat umsetzen kann.

Sagawe & Klages Rechtsanwälte
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