Bei der Anbahnung neuer Geschäftsbeziehungen ist jeder Verkäufer gut beraten, zuvor Informationen über den möglichen neuen Kunden einzuholen. Gleiches gilt für den Fall, daß sich daß das Bestell- oder Zahlungsmuster eines Kunden ändert; um größere Ausfälle zu vermeiden sollte ohne jeden Verzug eine Recherche über die ökonomische Lagen des Kunden eingeholt werden. Aber wie?
Mit dem Aufkommen und der rasanten Entwicklung des Internet ergeben sich neuerdings jedoch vielfältige Möglichkeiten, Informationen über einen zukünftigen oder festen Geschäftspartner einzuholen. Wir wollen mit diesem Beitrag ein wenig Know-how weitergeben, wie Sie mit Hilfe des Internet Informationen über Ihre Kunden in Deutschland (meist kostenlos) sammeln können.
Homepage
Eine effektive Möglichkeit, Informationen über einen potentiellen Kunden (oder den Status eines Stammkunden) einzuholen, ist zunächst dessen Homepage. Hier kann man in der Regel schnell erkennen, ob man es mit einer Hinterhofboutique oder einem professionell geführten Unternehmen zu tun hat. Wenn Sie die Internetadresse eines Unternehmens in Deutschland nicht kennen, ist diese schnell über eine der zahlreichen Suchmaschinen zu finden (zum Beispiel alltheweb).
Veröffentlichungen in Tageszeitungen
Noch weitergehend sind die Informationen, die Sie über Ihre Geschäftspartner aus Veröffentlichungen in deutschen Tageszeitungen ziehen können. Natürlich können Sie nicht alle möglichen Zeitungen abonnieren, und im Zweifelsfall werden Sie die entscheidende Meldung auch nicht finden. Hier hilft das Internet: Mit Hilfe des Suchdienstes Paperball können Sie kostenlos ein persönliches Profil erstellen, in das Sie die gewünschten Suchworte (z.B. den Namen Ihrer Hauptabnehmer) eingeben, und so erfahren, was in den erfaßten ca. 50 deutschen Tageszeitungen über Ihre Kunden berichtet wird. Aktueller können Sie keine Informationen bekommen! Der einzige Nachteil: Die Zeitungsausschnitte werden nicht frei Haus geschickt, sondern müssen jeden Tag manuell per E-Mail abgefragt werden.
Auskunftsdienste
Wer schnell möglichst umfassende Informationen über seinen Geschäftspartner haben möchte, ist auf die professionellen Auskunfteien angewiesen, die in der Zwischenzeit auch Online-Auskünfte anbieten. Allerdings ist dies ohne vorheriges Abonnement nicht möglich. Kosten und Informationsumfang variieren mitunter sehr. Unsere Kanzlei benutzt die Datenbank von Creditreform, zu der wir direkten Zugang haben. Bemerke: Die Informationen sind nicht immer absolut aktuell; es kommt vor, daß nach einigen Tagen oder Wochen eine Korrektur vorgenommen wird, leider meist zum Schlechten hin.
Telefonauskunft
Geradezu unentbehrlich ist die Telefon-Datenbank. Die umfassendste und aktuellste ist die Datenbank der deutschen Telekom. Leider ist die Oberfläche etwas unübersichtlich.
Die Rückwärtssuche (also von der Telefonnummer zum Anschlußinhaber und dessen Anschrift) wird in Deutschland als unzulässig angesehen.
Schuldnerverzeichnisse
Ein zentrales Verzeichnis der schlechten Bezahler wie in anderen Ländern existiert in Deutschland nicht. Das einzige offizielle Verzeichnis in Deutschland mit diesem Zweck ist das sogenannte Schuldnerverzeichnis, in das alle Bürger und Gesellschaften für die Dauer von 3 Jahren aufgenommen werden, die eine sogenannte "eidesstattliche Versicherung" über ihr Vermögen abgegeben haben. Dies entspricht in etwa einer persönlichen Insolvenzerklärung. In einer solchen eidesstattlichen Versicherung sind die Schuldner verpflichtet, ihre sämtlichen Vermögensgegenstände anzugeben.
Dieses Schuldnerverzeichnis ist ein öffentliches Register, also ein Register, in das jeder ohne Angabe eines besonderen Grundes Einsicht nehmen kann. Der Nachteil liegt aber darin, daß jedes Amtsgericht in Deutschland ein eigenes Schuldnerverzeichnis für die Bürger und Gesellschaften führt, die in seinem Gebiet wohnen. Und es gibt in Deutschland nicht weniger als 700 Amtsgerichte!
"Professionelle Schuldner" greifen darum auch gelegentlich zu einem Trick, um ihr Auffinden im Schuldnerverzeichnis zu erschweren: Sie melden ihren Wohnsitz vorübergehend in einem weit entfernten Amtsgerichtsbezirk an und geben dort die eidestattliche Versicherung ab.
Handelsregister
Für das Handelsregister gilt im Grundsatz das Gleiche wie für das Schuldnerverzeichnis: Das Handelsregister wird nicht zentral geführt, sondern dezentral bei jedem Amtsgericht. Zwar sind diese Informationen von privaten Anbieternonline erhältlich, aber nur zu erheblichen Kosten und nicht konsolidiert. Für den gelegentlichen Benutzer lohnt dies nicht; wir sind gerne bei der Recherche behilflich.
Anders übrigens die Schweiz, die mit einer kostenlosen Datenbank zeigt, wie effektiv andere Länder die Möglichkeiten des Internets nutzen, um notwendige Informationen für ihre Bürger zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen und arbeiten dafür, daß dies auch in Deutschland bald der Fall sein wird.
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
Nachdem die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg 1999 auf Antrag der Europäischen Kommission verurteilt wurde, weil deutsche Unternehmen ihre Jahresabschlüsse nicht zugänglich machten, ist jetzt endlich gesetzlich festgelegt, daß auch die deutschen Unternehmen (einschließlich der weit verbreiteten GmbH & Co KG) unter Bußgeldandrohung verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse über das Handelsregister zugänglich zu machen. Geschieht das nicht, kann jedermann Anzeige erstatten; die Bußgelder betragen bis zu EURO 25.000,-- und treffen gegebenenfalls den Geschäftsführer persönlich.
Insolvenzen
Insolvenzen (so heißen die Konkurse deutscher Gesellschaften seit dem 1.1.1999) müssen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, einer Tageszeitung mit einem Umfang zwischen 50 und 150 Seiten.
Eine erhebliche Verbesserung der Recherchemöglichkeit existiert seit August 2002: Alle eröffneten Insolvenzen (sowohl von Privatpersonen wie auch von Firmen) können im elektronischen Bundesanzeiger recherchiert werden; innerhalb der ersten zwei Wochen nach Veröffentlichung unbeschränkt, danach (aus Datenschutzgründen) nur soweit das jeweilig zuständige Amtsgericht auch angegeben wird. Wenn Sie nicht genau sicher sind, welches Gericht zuständig ist, lässt sich das über die Adressangabe finden, ebenso wie die Gerichtsanschrift.
Der Nachteil: Aufgeführt werden (entsprechend den Veröffentlichungen im gedruckten Bundesanzeiger) nur die eröffneten Insolvenzverfahren, nicht die Insolvenzanträge. Da zwischen Insolvenzantrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchaus 3 Monate vergehen, können Sie nicht sicher sein, daß Ihr Kunde noch zahlungsfähig ist, wenn er nicht in dieser Datenbank verzeichnet ist.
Weitergehende Links
Wenn Sie Interesse an weiteren Datenbanken und Homepages haben, die Informationen und Verbindungen zu deutschen Firmen, Gesetzen und zusätzlichen Informationen enthalten, empfehlen wir Ihnen die Rechercheseite der Deutsch-Nordischen Juristenvereingung, die regelmäßig ergänzt wird.