Pflichten anlässlich einer Kündigung

Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren

Neue Regeln für Bauunternehmer

Vertragsstrafen in Bauverträgen halbiert

Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen

Nicht ohne meinen (deutschen) Betriebsrat

Verspätete Urlaubsgrüße

Europäische Rechtsentwicklung ohne Dänemark

Was bedeutet eigentlich "Basel II"?

Schuldrechtsreform

Wie gefährlich sind Geschäfte mit einem Insolvenzverwalter?

Wie recherchiere ich über deutsche Firmen im Internet?

Taktik im internationalen Rechtsstreit

Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht?

Anstellung eines Verkäufers im Außendienst in Deutschland

Wettbewerbsklauseln in deutschen Arbeitsverträgen

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Neue Insolvenzordnung in Deutschland ab dem 1.1.1999

Arbeitnehmer- Entsendegesetz mit Gesetzestext

Arbeitnehmer-
Entsendegesetz: Ausnahme für Fertigbauer
(Entscheidung des ArbG Wiesbaden vom 15.4.1998)


Was bedeutet eigentlich "Basel II"?


Basel ist der Sitz der „Bank für internationalen Zahlungsausgleich“, kurz BIZ genannt, die einen Ausschuß eingerichtet hat, in dem die staatlichen Bankaufsichten und Zentralbanken der wichtigsten Industrieländer regelmäßig beraten.1992 wurde in diesem Ausschuß der sogenannte „Baseler Akkord“ vereinbart, wonach weltweit alle Banken ein Eigenkapital von 8 % des Betrages nachweisen müssen, den sie als Kredit herauslegen. Mit anderen Worten: Für jedes Darlehen in Höhe von 100 muß gegenüber der Bankenaufsicht ein Eigenkapital von 8 hinterlegt sein.

Diese starre Regelung hat den Vorteil der einfachen Nachprüfbarkeit, aber den Nachteil, völlig unflexibel zu sein. Im Januar 2001 legte der Ausschuß daher eine über 500 Seiten umfassende Schrift mit dem Titel „Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung“ vor, die als „Basel 2“ bekannt wurde. Im Juli 2002 wurde dieser Vorschlag überarbeitet und enthält folgende Kernpunkte:

Die Risiken der Darlehensvergabe können und sollen zukünftig risikogerecht bewertet werden, und zwar sowohl auf der Basis von „harten Faktoren“, wie den Bilanzdaten des Unternehmens, wie auch den „weichen Faktoren“, wie zum Beispiel

  • die Beurteilung des Unternehmensplans,
  • die Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften,
  • die Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren,
  • die Position innerhalb der Branche,
  • die zukünftigen Aussichten und ähnliches mehr.

Hierzu hat die kreditgebende Bank ein sogenanntes Rating zu erstellen, also eine Bonitätsbeurteilung des Darlehensnehmers. Fällt die Beurteilung des Darlehensnehmers positiv aus, darf die Bank das Darlehen mit einem geringeren Eigenkapital unterlegen, kann also auch günstigere Konditionen anbieten. Die Risikoeinstufung durch die Bank hat also zukünftig eine ganz erhebliche Auswirkung auf die Darlehenskonditionen.

Für jeden Bankkunden bedeutet dies: Die eigene Geschäftsstrategie muß hinterfragt werden; Erfolgsfaktoren und mögliche schwache Positionen müssen analysiert werden, mögliche Risiken müssen erkannt und abgesichert sein. Nur dann, wenn der Bank dieses Gesamtkonzept schlüssig dargelegt werden kann, besteht Aussicht, über die bessere Bonität günstigere Konditionen zu erhalten.

Die endgültige Version der Eigenkapitalvereinbarung soll im vierten Quartal 2003 festgestellt und abschließend bis zum Jahre 2006 eingeführt werden. Da die Grundstrukturen jedoch bereits feststehen, ist deutlich zu beobachten, daß die Banken schon jetzt diese Grundsätze anwenden und ihre Kunden befragen und klassifizieren.

Aller Voraussicht nach werden die Banken die Möglichkeit erhalten, für Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen (das sind in der Definition der BIZ Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio €) eine kleinere Eigenkapitalunterlegung als für Engagements gegenüber größeren Unternehmen vorzusehen. Engagements gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen unter 1 Mio € dürfen zudem wie Privatkundenkredite behandelt werden, was zusätzliche Erleichterungen mit sich bringen wird. Allein der Rationalisierungsdruck der Banken bringt indes auch bei diesen Größenordnungen mit sich, daß eine (Risiko-)Beurteilung der Kunden durchgeführt wird und die Konditionen danach bemessen werden.

Wenn Sie Fragen zum Inhalt von „Basel 2“ haben oder Unterstützung bei Darlehensverhandlungen benötigen, können sie uns jederzeit gerne ansprechen.



Sagawe & Klages Rechtsanwälte
ABC-Strasse 1 · D-20354 Hamburg
Tel. +49 40 357534-0 · Fax +49 40 357534-34
E-Mail: info@tyskret.com