|
|
 |
Arbeiten in Dänemark

Wem sich die Möglichkeit bietet, in Dänemark zu arbeiten, sei es für einen begrenzten oder auch für einen längeren Zeitraum, dem kann man nur empfehlen, zuzugreifen. Es ist für Deutsche immer wieder überraschend, wie freundlich und positiv man von Arbeitskollegen und Nachbarn empfangen und angenommen wird. Gewiß, die dänische Sprache zu lernen ist mühsam; aber englische Sprachkenntnisse sind bei praktisch allen Dänen vorhanden, und erstaunlich viele sprechen auch leidlich deutsch.
So vielversprechend anders (selbständig, wenig hierarchisch) die dänische Arbeitskultur auch sein mag, so abschreckend wirkt andererseits auf viele die Aussicht, ca. 68 % Steuern zu zahlen. In der Tat stöhnen die Dänen (zusammen mit den Schweden) über die weltweit höchsten Steuersätze. Dabei wird in Dänemark allerdings gerne vergessen, daß die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) in den Steuersätzen eingearbeitet sind. Im Gesamtvergleich, der die unterschiedlichen Abzugsmöglichkeiten und die Kostenbelastung in beiden Ländern berücksichtigt, zeigt sich, daß die Belastung insgesamt betrachtet nicht sehr unterschiedlich ist.
Steuersparmodell für "ausländische Experten"
Ist absehbar, daß man nur für einen kürzeren Zeitraum (maximal 3 Jahre) in Dänemark arbeiten wird, bietet sich sogar ein einzigartiges Steuersparmodell an. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind, müssen ausländische Experten in Dänemark für die Dauer von 3 Jahren nur 25 % Steuern (zuzüglich einer Arbeitsmarktabgabe) zahlen; die gesamte Abgabenbelastung kann dabei 32 % nicht überschreiten. Insgesamt also auch für deutsche Verhältnisse ein traumhafter Steuersatz!
Die Voraussetzungen im einzelnen:
- Der Mitarbeiter darf 3 Jahre vorher in Dänemark nicht beschäftigt gewesen sein.
- Es muß sich entweder um eine Forschungsaufgabe oder eine spezielle Führungsaufgabe (Management / Schlüsselmitarbeiter) handeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber ein dänisches oder ausländisches Unternehmen ist.
- Der Betreffende muß monatlich mindestens ca. 7.000 € verdienen. Bei der Berechnung des Gehaltes werden Urlaubsgeld, eventuelle Provisionen und Boni, der Wert der Privatnutzung eines Firmenwagens und Telefonkosten sowie die eventuelle Zahlung von Umzugskosten anteilig berücksichtigt.
- Der Mitarbeiter darf in den 5 Jahren vor seiner Tätigkeit in Dänemark keinen "bestimmenden Einfluß" auf seinen Arbeitgeber gehabt haben oder noch haben (damit ist gemeint, mindestens 25 % der Anteile zu halten oder mehr als 50 % der Stimmrechte ausüben zu können).
Nach Ablauf der 3-Jahres-Periode beginnt, wenn der Mitarbeiter Dänemark nicht verläßt, die normale dänische Besteuerung. Entscheidet sich der Mitarbeiter, in Dänemark mindestens weitere 4 Jahre zu bleiben, kann er anschließend zur Erstattung der Steuerdifferenz zu den 3 Jahren der "Niedrigsteuer" herangezogen werden.
Gleichwohl: Alles in allem ein attraktives Steuermodell für alle, die eine zeitweise Tätigkeit in Dänemark überlegen.

Sagawe & Klages Rechtsanwälte
ABC-Strasse 1 · D-20354 Hamburg
Tel. +49 40 357534-0 · Fax +49 40 357534-34
E-Mail: info@tyskret.com
|
|
|
|